Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der von FairSponsor betriebenen digitalen Plattform zur Vermittlung und Abwicklung von Sponsoringkooperationen zwischen Vereinen, Unternehmen und angeschlossenen Partnerbetrieben.
FairSponsor betreibt eine digitale Vermittlungsplattform. Ziel der Plattform ist es, Vereine und Unternehmen für Sponsoringkooperationen zusammenzuführen und die daraus entstehenden Prozesse digital abzubilden.
FairSponsor kann hierzu insbesondere folgende Funktionen bereitstellen:
- Erstellung und Veröffentlichung von Sponsoring-Anfragen durch Vereine
- Darstellung von Sponsoringmöglichkeiten auf einem digitalen Marktplatz
- Abgabe von Sponsoringangeboten durch Unternehmen
- Vermittlung und Dokumentation von Matches zwischen Unternehmen und Vereinen
- Vermittlung von Druck- und Produktionsleistungen
- digitale Abbildung von Aufträgen und deren Bearbeitungsstatus
- Übermittlung von Bestellinformationen an angeschlossene Liefer- und Produktionspartner
- Erstellung und Verwaltung von Rechnungs- und Provisionsinformationen
- Benachrichtigungen und sonstige digitale Kommunikationsfunktionen.
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Nutzer der FairSponsor-Plattform, soweit für einzelne Nutzergruppen keine ergänzenden oder abweichenden Bestimmungen getroffen wurden.
Mit der Registrierung eines Nutzerkontos und der Nutzung der Plattform erkennt der Nutzer diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
2. Registrierung und Nutzerkonto
Die Nutzung bestimmter Funktionen der Plattform setzt die Registrierung eines Nutzerkontos voraus.
Bei der Registrierung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre hinterlegten Stamm-, Kontakt-, Rechnungs- und gegebenenfalls Lieferdaten aktuell zu halten.
Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm hinterlegten Daten für die Abwicklung der über die Plattform vermittelten Vorgänge verwendet werden dürfen.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
3. Rollen auf der Plattform
Die Plattform unterscheidet insbesondere zwischen:
- Vereinen, die Sponsoringbedarfe veröffentlichen,
- Unternehmen, die Sponsoringangebote abgeben,
- Partnerbetrieben, insbesondere Betrieben für Textildruck und Produktion.
Die jeweiligen Nutzer erhalten ausschließlich Zugriff auf die Funktionen und Daten, die für ihre Rolle und die jeweilige Geschäftsbeziehung erforderlich sind.
4. Veröffentlichung von Sponsoring-Anfragen
Vereine können Sponsoring-Anfragen erstellen und auf dem Marktplatz veröffentlichen.
Der Verein ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebenen Informationen, Preise, Sponsoringmöglichkeiten, Beschreibungen, Maße, Leistungen und sonstigen Angaben richtig und vollständig sind.
FairSponsor ist berechtigt, offensichtlich unzulässige, missbräuchliche oder technisch bzw. rechtlich problematische Inhalte nicht zu veröffentlichen, zu bearbeiten oder zu entfernen.
5. Sponsoring-Matches
Ein Sponsoring-Match entsteht, wenn ein Unternehmen auf eine Sponsoring-Anfrage reagiert und der Verein das entsprechende Angebot annimmt.
Mit dem Match werden die für die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen innerhalb der Plattform für die jeweils beteiligten Parteien verfügbar.
Ein Match stellt insbesondere die Grundlage für die anschließende Abwicklung von Sponsoring-, Produktions- und gegebenenfalls Lieferprozessen dar.
6. Verantwortung der Vertragsparteien
FairSponsor stellt die technische Infrastruktur und die Vermittlungsleistung bereit.
Die inhaltliche und wirtschaftliche Vereinbarung über die konkrete Sponsoring- bzw. Produktionsleistung erfolgt zwischen den jeweils beteiligten Parteien.
FairSponsor übernimmt grundsätzlich keine Gewähr dafür, dass ein Verein die von ihm angebotene Sponsoringmaßnahme tatsächlich in der angegebenen Qualität oder dem angegebenen Umfang umsetzt.
Ebenso übernimmt FairSponsor grundsätzlich keine Gewähr für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Nutzers.
7. Zahlungsverkehr
FairSponsor nimmt grundsätzlich keine Zahlungen aus der eigentlichen Sponsoring- oder Produktionsleistung treuhänderisch entgegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Insbesondere werden Zahlungen für Waren und Produktionsleistungen grundsätzlich direkt zwischen dem jeweiligen Rechnungsempfänger und dem jeweiligen Leistungserbringer abgewickelt.
FairSponsor erhält seine Vergütung insbesondere über:
- Abonnementgebühren,
- Vermittlungsprovisionen,
- vereinbarte Partnerprovisionen.
8. Rechnungen und Dokumentation
Über die Plattform können Rechnungen, Provisionsabrechnungen und weitere geschäftliche Dokumente digital bereitgestellt werden.
Die Nutzer sind verpflichtet, die für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten vollständig und korrekt zu hinterlegen.
Rechnungs- und Geschäftsdaten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gespeichert.
9. Vergütung und Provisionen von FairSponsor
FairSponsor finanziert den Betrieb der Plattform insbesondere über ein transparentes Provisions- und Abonnementmodell. Die jeweils geltenden Provisionssätze und Preise werden dem jeweiligen Nutzer vor bzw. spätestens bei Zustandekommen des provisionspflichtigen Geschäfts transparent angezeigt.
9.1 Unternehmen
Unternehmen zahlen an FairSponsor eine Vermittlungsprovision in Höhe von:
[●] % der provisionsrelevanten Sponsoring-Summe / des provisionsrelevanten Auftragswertes.
Die Provision wird fällig, wenn über die Plattform ein provisionspflichtiges Sponsoring-Match zustande kommt.
Die konkrete Berechnungsgrundlage sowie der anzuwendende Prozentsatz werden im jeweiligen Geschäftsvorgang bzw. im Nutzerkonto ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt:
[monatlich / je erfolgreichem Match / sonstige Abrechnungsperiode: ●].
9.2 Textil- und Warenlieferanten / Distributionspartner
Für über die Plattform vermittelte Bestellungen kann gegenüber dem jeweiligen Textil- bzw. Warenlieferanten eine Provision in Höhe von:
[●] % des provisionsrelevanten Waren- bzw. Auftragswertes
vereinbart werden.
Die konkrete Höhe der Provision wird vor Beginn der Zusammenarbeit vertraglich mit dem jeweiligen Partner festgelegt.
Die Abrechnung erfolgt:
[monatlich / gemäß individueller Partnervereinbarung: ●].
FairSponsor nimmt die Zahlung für die Warenlieferung nicht treuhänderisch entgegen. Die Provision stellt ausschließlich die Vergütung für die Vermittlung bzw. die über die Plattform generierte Geschäftsbeziehung dar.
9.3 Druck- und Produktionspartner
Für über FairSponsor vermittelte Druck- und Produktionsaufträge fällt gegenüber dem jeweiligen Druckpartner eine Provision in Höhe von:
[●] % des provisionsrelevanten Auftragswertes
an.
Die konkrete Provisionshöhe wird dem jeweiligen Druckpartner im Rahmen der Partnervereinbarung mitgeteilt und ist im Partnerkonto nachvollziehbar.
Die Provisionsforderung entsteht:
[bei Status „zugestellt“ / bei vollständiger Erfüllung des Druckauftrags / sonstiges: ●].
Die Abrechnung erfolgt:
[monatlich / je abgeschlossenem Auftrag: ●].
9.4 Keine Sponsoringprovision für Vereine
Vereine zahlen keine prozentuale Vermittlungsprovision auf die über FairSponsor vermittelten Sponsoring-Summen.
Für Vereine kann ausschließlich das von FairSponsor angebotene PRO-Abonnement kostenpflichtig sein.
Das PRO-Abonnement kostet:
[10,00 € brutto pro Monat / Preis: ●].
Das PRO-Abonnement wird unabhängig von einzelnen Sponsoring-Matches abgerechnet.
Für Vereine entsteht insbesondere keine zusätzliche prozentuale Provision auf die von ihnen vermittelten Sponsoring-Summen.
9.5 Transparenz der Provisionsberechnung
Für jeden provisionspflichtigen Vorgang werden die relevanten Berechnungsdaten innerhalb des jeweiligen Nutzerkontos bzw. der zugehörigen Abrechnung nachvollziehbar dokumentiert.
Hierzu können insbesondere angezeigt werden:
- provisionsrelevanter Auftrags- bzw. Sponsoringwert,
- angewandter Provisionssatz,
- errechneter Provisionsbetrag,
- zugrunde liegender Auftrag bzw. Match,
- Entstehungsdatum der Forderung,
- Abrechnungszeitraum,
- Rechnungsnummer.
Ändert FairSponsor einen für einen Nutzer geltenden Provisionssatz, wird der Nutzer hierüber vor Anwendung des neuen Provisionssatzes informiert. Bereits entstandene Provisionsforderungen bleiben von einer späteren Änderung unberührt.
9.6 Übersicht der Vergütungsstruktur
| Nutzergruppe | Zahlung an FairSponsor | Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|
| Verein | [10,00 €] PRO-Abonnement / Monat | Festbetrag |
| Unternehmen | [●] % Provision | Sponsoring-Summe |
| Textil-/Warenpartner | [●] % Provision | Provisionsrelevanter Waren-/Auftragswert |
| Druckpartner | [●] % Provision | Provisionsrelevanter Druck-/Auftragswert |
Die konkreten Prozentsätze und Beträge werden vor Veröffentlichung dieser AGB verbindlich eingesetzt.
B. Besondere Bestimmungen für Unternehmen
10. Teilnahme von Unternehmen
Unternehmen können auf der Plattform veröffentlichte Sponsoring-Anfragen einsehen und auf geeignete Anfragen reagieren.
Ein Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, die angebotenen Sponsoringmöglichkeiten, Bedingungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Abgabe eines Angebots zu prüfen.
11. Sponsoringangebot
Mit der Abgabe eines Angebots erklärt das Unternehmen sein grundsätzliches Interesse an der angegebenen Sponsoringmaßnahme.
Ein Unternehmen kann insbesondere Angaben zu gewünschtem Sponsoringumfang, Sponsoringart und gegebenenfalls weiteren Bedingungen machen.
Ein Angebot kann vom Verein angenommen oder abgelehnt werden.
12. Zustandekommen des Sponsorings
Wird ein Angebot vom Verein angenommen, wird das entsprechende Sponsoring-Match auf der Plattform aktiviert.
Die konkreten Pflichten des Unternehmens ergeben sich aus der jeweiligen Sponsoringvereinbarung bzw. den auf der Plattform dokumentierten Konditionen.
Das Unternehmen ist verpflichtet, vereinbarte Zahlungen fristgerecht zu leisten.
13. Produktions- und Warenkosten
Sofern Bestandteil des Sponsorings beispielsweise Trikots, Sportbekleidung oder sonstige Waren sind, werden die hierfür anfallenden Kosten entsprechend der jeweiligen Bestellung bzw. Rechnung ausgewiesen.
Die Zahlung für Waren und Produktionsleistungen erfolgt grundsätzlich direkt an den jeweiligen Leistungserbringer.
FairSponsor hält diese Gelder nicht zwischen und übernimmt keine treuhänderische Zahlungsabwicklung für den Druck- oder Produktionsauftrag.
14. Rechnungs- und Zahlungsdaten des Unternehmens
Das Unternehmen ist verpflichtet, eine vollständige Rechnungsadresse sowie die für die Abrechnung erforderlichen Unternehmensdaten zu hinterlegen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- vollständiger Unternehmensname,
- Anschrift,
- Ansprechpartner,
- E-Mail-Adresse,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
Diese Daten können automatisiert für Rechnungen und Provisionsabrechnungen verwendet werden.
C. Besondere Bestimmungen für Vereine
15. Sponsoring-Anfragen der Vereine
Vereine können auf der Plattform Sponsoringbedarfe erstellen und veröffentlichen.
Der Verein legt dabei insbesondere fest:
- Art und Umfang des Sponsoringbedarfs,
- gewünschte Sponsoringmöglichkeiten,
- Sponsoringpreise bzw. Preisvorstellungen,
- gegebenenfalls benötigte Sportbekleidung,
- Produktions- und Druckanforderungen,
- Vereins- und Lieferdaten.
16. Richtigkeit der Vereinsangaben
Der Verein ist dafür verantwortlich, dass alle Angaben innerhalb eines Requests korrekt und vollständig sind.
Dies betrifft insbesondere:
- Vereinsname,
- Anschrift,
- Ansprechpartner,
- Lieferadresse,
- Sponsoringmöglichkeiten,
- Preise,
- Maße und technische Angaben,
- Angaben zu Veranstaltungen,
- Angaben zu Werbemöglichkeiten.
FairSponsor darf sich für die weitere technische und organisatorische Abwicklung auf die vom Verein bereitgestellten Daten verlassen.
17. Sponsoringleistungen des Vereins
Der Verein verpflichtet sich nach Annahme eines Sponsoringangebots, die vereinbarten Sponsoringleistungen entsprechend umzusetzen.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- Trikotwerbung,
- Bandenwerbung,
- Sponsorentafeln,
- Homepage-Platzierungen,
- Vereinsmagazine,
- Turniersponsoring,
- Eintrittskartenwerbung,
- VIP-/Business-Lounge-Leistungen,
- Ballspenden,
- Premium-Partnerschaften,
- sonstige individuell vereinbarte Werbeleistungen.
FairSponsor ist grundsätzlich nicht selbst Leistungserbringer dieser Sponsoringmaßnahmen.
18. Pro-Abonnement
Vereine können bestimmte zusätzliche Plattformfunktionen im Rahmen eines kostenpflichtigen PRO-Abonnements nutzen.
Das PRO-Abonnement kann insbesondere die Veröffentlichung mehrerer Sponsoring-Anfragen sowie weitere von FairSponsor definierte Funktionen ermöglichen.
Der jeweils geltende Preis und die Bedingungen des PRO-Abonnements werden innerhalb der Plattform ausgewiesen.
Die Abrechnung des Abonnements erfolgt entsprechend dem gewählten Zahlungsintervall.
D. Besondere Bestimmungen für Partnerbetriebe im Textildruck
19. Teilnahme als Druckpartner
Unternehmen, die als Partnerbetrieb für Textildruck und Produktion auf der Plattform registriert sind, können über die Plattform mit der Produktion von Sponsoringaufträgen beauftragt werden.
Die Aufnahme als Partnerbetrieb begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Aufträgen.
20. Annahme und Ablehnung von Druckaufträgen
Ein übermittelter Druckauftrag wird dem zuständigen Partnerbetrieb innerhalb seiner Auftragspipeline angezeigt.
Der Partnerbetrieb kann den Auftrag innerhalb des vorgesehenen Prozesses annehmen oder ablehnen.
Eine Ablehnung kann insbesondere aufgrund von Kapazitätsengpässen, Betriebsurlaub, technischen Einschränkungen, fehlenden Produktionsmöglichkeiten oder sonstigen betrieblichen Gründen erfolgen.
Nach einer Ablehnung kann der Auftrag entsprechend der Plattformlogik an einen vorgesehenen Backup-Partner weitergeleitet werden.
21. Produktionsprozess
Nach Annahme eines Auftrags erhält der Partnerbetrieb die für seine Leistung erforderlichen Informationen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Vereinsdaten,
- Lieferadresse des Vereins,
- Artikel- und Mengenangaben,
- Größen,
- Marken,
- Druckpositionen,
- Druckdaten,
- Sponsoringinformationen,
- Rechnungs- und Auftragsinformationen.
Der Partnerbetrieb aktualisiert den Bearbeitungsstatus innerhalb der Plattform entsprechend dem tatsächlichen Produktionsfortschritt.
22. Bestellung der Sportartikel
Sofern ein Auftrag Sportbekleidung oder andere über einen Distributor bezogene Waren enthält, kann FairSponsor die erforderlichen Bestelldaten automatisiert an einen angeschlossenen Liefer- bzw. Distributionspartner übermitteln.
Der Partnerbetrieb ist für die weitere Verarbeitung der von ihm benötigten Waren und Materialien verantwortlich.
FairSponsor übernimmt hierbei grundsätzlich keine Eigentums- oder Zahlungsposition hinsichtlich der bestellten Waren.
23. Rechnungsstellung der Produktionsleistung
Der Partnerbetrieb stellt die von ihm erbrachte Produktionsleistung grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber bzw. entsprechend der vereinbarten Abwicklungsstruktur in Rechnung.
Soweit FairSponsor hierzu ausdrücklich bevollmächtigt wurde, kann FairSponsor Rechnungen im Namen und im Auftrag des jeweiligen Partnerbetriebs erstellen bzw. übermitteln.
Die rechtliche Verantwortung für die zugrunde liegende Leistung und deren ordnungsgemäße Abrechnung verbleibt beim jeweiligen Leistungserbringer.
24. Provision von FairSponsor
Für über die Plattform vermittelte und erfolgreich abgewickelte Druck- und Produktionsaufträge fällt gegenüber dem Partnerbetrieb die in diesen AGB bzw. der individuellen Partnervereinbarung festgelegte Vermittlungsprovision an.
Die Provision beträgt:
[●] % des provisionsrelevanten Auftragswertes.
Eine Provisionsforderung entsteht nach dem jeweils vereinbarten Abrechnungsereignis, beispielsweise nach dem Status „zugestellt“.
Die entstandenen Provisionen werden im Nutzerkonto dokumentiert und entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt.
25. Eigenständigkeit der Partnerbetriebe
Partnerbetriebe handeln wirtschaftlich und organisatorisch eigenständig.
Die Registrierung als Partnerbetrieb begründet insbesondere kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft, keine Franchisebeziehung und keine allgemeine Vertretungsmacht gegenüber Dritten.
Der Partnerbetrieb bleibt für seine Mitarbeiter, Produktion, Qualität, Lieferfähigkeit, steuerlichen Verpflichtungen und sonstigen betrieblichen Pflichten selbst verantwortlich.
E. Schlussbestimmungen
26. Missbrauch der Plattform
Die Plattform darf nicht für rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, betrügerische oder sonst missbräuchliche Zwecke verwendet werden.
Insbesondere dürfen keine falschen Sponsoringangebote, fingierten Requests, fremden Unternehmensdaten oder rechtsverletzenden Inhalte eingestellt werden.
FairSponsor ist berechtigt, entsprechende Inhalte zu entfernen und Nutzerkonten bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
27. Verfügbarkeit
FairSponsor bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform.
Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, höherer Gewalt oder Störungen bei Drittanbietern nicht garantiert werden.
28. Haftung
FairSponsor haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Für die ordnungsgemäße Erbringung von Sponsoring-, Druck-, Liefer- oder sonstigen Leistungen durch andere Plattformnutzer haftet FairSponsor grundsätzlich nicht, soweit keine eigene gesetzliche Verantwortlichkeit besteht.
29. Änderungen der Plattform
FairSponsor ist berechtigt, Funktionen der Plattform weiterzuentwickeln, zu verändern oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, soweit dies für Nutzer zumutbar ist.
30. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden den Nutzern in geeigneter Form mitgeteilt.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird für Änderungen die Zustimmung des Nutzers eingeholt.
31. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese zwingend anzuwenden sind.
32. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von FairSponsor.
Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: [Datum]