TL;DR:
Ein alarmierend hoher Anteil an Sponsoring-Deals beruht auf bloßen mündlichen Absprachen, vagen E-Mails oder unvollständigen Angeboten (1).
Für Sponsoren kann das heikel sein, denn dies ist ein erhebliches Haftungs- und Beweisrisiko. Ein guter Sponsoringvertrag deckt Datenschutz, Bildrechte, Exklusivität und geschuldete Leistungen seitens der Vereine ab.
Neben einer Checkliste zum kostenlosen Download enthält diese Seite weitere Informationen und Detials rund um Rechtslagen, Vereinbarungen und Fehler, die immer wieder begangen werden.
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Springe zu deinem Anliegen.
Der Sponsoringvertrag aus Sponsorensicht
Beim Sponsoring haben wir kein Gefälligkeitsgeschäft, sondern einen gegenseitigen Leistungsaustausch.
Der Sponsor bezahlt die Ausrüstung und/oder kauft eine vereinbarte Werbefläche, der Verein trägt das Logo oder den Slogan des Sponsors und stellt die Werbung entsprechend eurer Vereinbarung dar. (1, 2)
Für Sponsoren wichtig ist, welche konkrete Leistung tatsächlich geschuldet wird. Faktoren wie „Sichtbarkeit“, „Präsenz“ oder „Reichweite“ sollten deshalb möglichst konkret beschrieben werden. (2, 3)
Laut BGB ist der Sponsoringvertrag kein eigener Vertragstyp, sondern formfrei. Wir empfehlen beiden Seiten den Sponsoringvertrag sauber auszustellen, denn gerade bei größeren Engagements müssen Leistungen, Laufzeit, Vergütung und Rechte nachvollziehbar dokumentiert sein. (1, 2)
Was Unternehmen im Sponsorvertrag prüfen sollten:

Vertragspartner:
- Vollständige Unternehmens- und Vereinsdaten prüfen.
- Vertretungsberechtigung des Unterzeichners klären.
Bei größeren Engagements sollte auch klar sein, wer auf Unternehmensseite die Vereinbarung freigibt. (2, 3) Bei FairSponsor haben die Sponsoren bei Ausrüstung beispielsweise die Freigabebefugnis.
Vereinbarte Leistungen
- Wo erscheint das Logo?
- Wie groß ist die Werbefläche?
- Wie oft wird die Werbung gezeigt?
- Für welche Mannschaft oder Veranstaltung gilt sie?
- Wie lange läuft die Leistung?
- Gibt es digitale Leistungen?
- Sind Verlinkungen enthalten?
- Sind Eintrittskarten oder Hospitality-Leistungen Bestandteil des Pakets? (2, 3)
Wir empfehlen Vereinen, die Optionen transparent und umfangreich zu beschreiben. Einzelne Möglichkeiten haben wir hier deklariert. Schau gerne rein. Möglichkeiten im Sponsoring abgleichen.
Präzisieren der Sachleistungen
- Klare Angaben machen, was das Unternehmen (der Sponsor) bezahlt
- Trikots, Ausrüstung oder andere Sachleistungen genau beschreiben
Sehr oft sind auch Sachleistungen Bestandteil eines Sponsoringgeschäfts. (3, 5, 6) FairSponsor achtet darauf und hat sein Bestellformular auf Seiten der Vereine detailiert, sodass Sponsoren später alles beisammen haben.
Verbandsrecht vor Vertragsabschluss prüfen
- Eine Werbefläche, die der Verein verkauft, muss nicht automatisch zulässig sein.
- Sportfachverbände können Vorgaben zu Werbung auf Trikots, Spielfeld und Veranstaltungsumfeld machen. (7)
Bei Sportarten wie Tennis, Golf oder dem Reitsport gelten strenge Regeln. Auch im Handball müssen Vorgaben eingehalten werden.
Dein Marketingteam und/oder Verantwortliche sollten das genau prüfen, um späteres Umplanen vorab zu vermeiden.
Risiken und Haftung im Sponsoringvertrag regeln
Als Sponsor hast du klare Erwartungen an deine Investition. Sichtbarkeit und Neukundenakquise beispielsweise.
Rechtlich musst du als Sponsor aufpassen: „Der Verein schuldet grundsätzlich die vereinbarte Werbemaßnahme. Nicht den Erfolg der Kampagne.“ (3)
Der Sportclub muss dein Logo auf dem Trikot tragen, wenn vereinbart, und dir die Werbefläche oder Vorteile geben, die du "eingekauft" hast. Titelgewinne, Sichtbarkeit im Pokalfinale oder ein Derbysieg sind keine Vertragsgegenstände.
Teilleistungen in Sponsoringpaketen bewerten
Oftmals kaufen Sponsoren auch direkt Pakete ein. Trikotwerbung, Bande und Website zum Beispiel.
Der Sponsoringvertrag sollte festlegen, welchen Anteil die Teilleistung im Gesamtvertrag hat.
Ein Beispiel zur Bewertung aus einem regionalen Fußballsponsoringpaket:
| Teilleistung | Anteil an Gesamtsumme | Auswirkung bei Leistungsausfall (Risikoabsicherung) |
|---|---|---|
| Bandenwerbung | 40 % | Minderungsbasis bei abgesagten Heimspielen, Umbauarbeiten oder beschädigter Bande |
| Trikotsponsoring | 30 % | Minderung bei verspäteter Trikotlieferung oder Abbruch des Spielbetriebs |
| Sponsorentafel | 20 % | Kompensation bei fehlender oder verspäteter Anbringung im Vereinsheim/am Platz |
| Website-Eintrag | 10 % | Minderungsanspruch bei fehlendem Sponsor-Link, falschem Logo oder Ausfall der Homepage |
| Gesamtpaket | 100 % | Voller Sponsoringbetrag bei 100 % Erfüllung aller vertraglichen Werbeleistungen |
Dieser Punkt ist relevant, denn als Sponsor solltest du dich auch bei Ausfallregelungen absichern. (3)
Ausfallregelungen für Sponsoringverträge
Die folgenden Fragen sind je nach Art deines Sponsorings Pflicht:
- Was passiert bei Spiel- oder Turnierabsagen?
- Was passiert, wenn eine Werbefläche nicht genutzt werden kann?
- Gibt es eine Ersatzleistung?
- Gibt es eine anteilige Vergütungsminderung? (3, 4)
Im Breitensport kann es immer mal zu Absagen kommen. Es kann sein, dass deine Aktionswoche am Samstag nicht den Höhepunkt bekommt, da der Gegner nicht antritt.
In solchen Fällen hilft die Absicherung, dir dein investment anteilig zu sichern.
Hinweis:
Bei FairSponsor sehen wir es fast nie, dass eine Ausfallregel greifen muss. Spieltage werden nachgeholt und die allermeisten Sponsorings sind nicht in dem Umfang, der die Vertragsrückzahlungen legitimiert.
Wir weisen dennoch darauf hin, da anteilig große Summen fließen und klare Regeln einfach nur fair für alle sind.
Reputationsrisiken einkalkulieren
Im Profisport haben wir immer mal einen Spieler, eine Spielerin oder eine Ausschreitung, die mehr oder weniger auch auf Sponsoren wirkt.
Im Marketing ist Reputation alles. Was also, wenn ein Spieler sich einen schweren Fauxpas leistet und dabei das Trikot mit deinem Branding anhat?
Bei höheren Summen und großer medialer Präsenz sind Regelungen für außerordentliche Kündigungen bei Doping, strafrechtlich relevantem Verhalten oder anderen erheblichen Reputationsschäden empfohlen. (2, 3, 6).
Markenrechte im Sponsoringvertrag regeln
Aus unserer Arbeit mit Partnern wissen wir, dass viele Unternehmen, Marken und Investoren den Umgang mit Bild und Text stark regulieren.
Das entspannte KMU im Ort hat vielleicht keinen Styleguide mit Anweisungen, aber wir empfehlen dennoch, ein paar Regeln festzuhalten, wie der Verein mit deinem Namen und Branding umgehen soll.

Umgang mit Logo und Marke
- Der Vertrag sollte festlegen, wo und wie dein Branding verwendet wird.
- Größe, Position, Zeitraum und Medium sollten auch geregelt werden. (2, 3)
Ein guter Kunde eines unserer Gründer hatte nichts gegen die Erwähnung auf dessen Referenzseite, aber klare Vorgaben zu Kontext, Logo und Farbe.
Wie Website und digitale Präsenz aussehen sollen
- Einfacher Sponsorhinweis oder Verweis mit Verlinkung?
- Die konkrete Form der digitalen Leistung sollte im Vertrag stehen. (3, 5, 6, 8)
- Umfang und Größe der Erwähnung sollten definiert sein.
So stellst du sicher, dass die vereinbarten Vorteile online auch richtig umgesetzt werden.
Social-Media- und Presseregeln
In höheren Ligen gibt es oft lokale Medienerstattung oder der Verein ist online recht aktiv mit großer Fanbase.
- Willst du als Sponsor aktiv dankend erwähnt werden?
- Gibt es Tabuthemen oder No-Gos?
- Darf dein Logo in bestimmten Social-Formaten nicht erscheinen?
Wichtig: Werbliche Inhalte müssen entsprechend den geltenden Vorgaben als Werbung erkennbar sein. (1)
Branchenexklusivität festlegen
Hauptsponsoren sichern sich auch im Breitensport gerne eine Branchenexklusivität.
- Willst du nicht neben Wettbewerbern sichtbar sein, muss das in den Vertrag.
- Geschützte Bereiche oder Copyright festlegen.
- Aussagen wie „Keine Konkurrenz“ besser vermeiden. (3, 7)
Als Hauptsponsor hast du bestimmte Vorzüge, dennoch empfehlen wir, nicht zu streng zu sein, da der Verein auch andere kleine Unterstützer hat, die nicht abgeschreckt werden sollten.
Namens-, Bild- und Nutzungsrechte von Vereinsmaterial vereinbaren
- Spielernamen und Mannschaften
- Vereinslogos oder Fotos vom Spieltag
- Erfolge, Summen, Zuschauerzahlen
Willst du Vereinsmaterial für die eigene Kommunikation nutzen, muss der entsprechende Nutzungsumfang geregelt sein. (3, 6)
In aller Regel stimmen die Mitglieder (Spieler*innen) im Verein zu, die Bildrechte freizugeben. Dennoch ist das bei manchen Vereinen nicht immer 100 % sauber.
Um dir spätere Streitigkeiten mit einzelnen Spielern etc. zu ersparen, kläre das zur Sicherheit ebenfalls einmal ab.
Dürfen Sponsoren Vereinslogos und Fotos nutzen?
Dieser Abschnitt dient der Vollständigkeit und ergänzt, was und warum es im Sponsoringvertrag stehen muss.
Willst du, dass dein Marketingteam oder die Presseabteilung das Engagement beim Verein publizieren und für Image- oder Gratulationen nutzen, stößt du auf die DSGVO, Bildrechte (KUG) und je nach dem auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). (1, 3)
Gehen wir das im Schnelldurchgang an!
Unbedingt die Rechte vom Verein bestätigen lassen
Im Sponsoringvertrag muss stehen, dass du die Bildrechte an Mannschaft, Vereinslogos und Spieltagbildern etc. hast und nutzen darfst.
Bonuspunkte, wenn du auch die Art der Nutzung deklarierst (bspw. in den Unternehmensnews, auf deinem eigenen Social-Media in Bild-Reels usw.).
Besonders relevant sind Fragen wie:
- Darf das Foto nur auf der Vereinswebsite erscheinen?
- Darf das Unternehmen es auf der eigenen Website verwenden?
- Darf es Social Media nutzen?
- Darf es für Printwerbung verwendet werden?
- Darf das Bild über die Vertragslaufzeit hinaus verwendet werden? (3, 6)
Besonders letzteres kann dir, deinem Webteam und der Printwerbung einiges an Nacharbeiten bei Ablauf eines Sponsorings sparen.
Gib dem Verein, was publiziert werden darf
Als Sponsor solltest du nur Materialien bereitstellen, für die entsprechende Nutzungsrechte bestehen.
Bei fremden Marken, Bildern oder Designs (beispielsweise aus internen Kooperationen) können ansonsten eigene Haftungsrisiken entstehen. (1, 5)
Sponsoringvertrag und Dokumentation für die Buchhaltung
Ein Sponsoring kannst du von der Steuer absetzen. Zu 100 % als Betriebsausgabe. Was man dabei beachten muss, haben wir separat zusammengefasst und für Sponsoren aufbereitet.
Darum nur einmal kurz und knapp das Wesentliche:
- Vertrag und Gegenleistung müssen zusammenpassen.
- Es muss klar sein, welche Leistung der Zahlung gegenübersteht. (1, 2, 3)
- Bei großen Sponsoringpaketen sollten Nachweise vorhanden sein. (1)
Fazit: Vertrag, Rechnung und Leistungsnachweis sollten sauber zusammenpassen.

Zusammenfassung Sponsoringvertrag für Unternehmen
Wir haben bereits einen solchen Beitrag für Sportvereine und ihren Sponsoringvertrag erstellt.
Halte bei Verträgen auf Vereinsseite nach folgenden Inhalten Ausschau:
- Vertragspartner
- Laufzeit
- Sponsoringbetrag
- Zahlungsplan
- konkrete Sponsoringleistungen
- konkrete Gegenleistungen
- Werbeflächen
- Nutzungsrechte
- Bildrechte
- Exklusivität
- Ausfallregelungen
- Kündigungsmöglichkeiten (2, 3, 6)
Es muss definiert sein, was du als Sponsor zahlst bzw. lieferst (bei FairSponsor beispielsweise die Ausrüstung, Trikots etc.) und was der Verein dafür leistet.
Diese Trennung macht den Vertrag später auch für Marketing, Geschäftsführung und Buchhaltung wesentlich leichter prüfbar. (1, 2, 3)
Denk auch an die Sonderkündigung und Haftungsregelungen sowie die mögliche Branchenexklusivität, sofern angebracht.
Sponsoringvertrag Checkliste zum Download
Wir haben eine kleine und ansehnliche Checkliste erstellt, die du einmal vor jedem Sponsoring durchgehen kannst.
So stellst du sicher:
- dass dein Sponsoringvertrag alle wichtigen Punkte abdeckt
- dein Sponsoring klar geregelt und abgesichert ist
- und dass deine Buchhaltung reibungslos vonstattengeht
Du gibst keine Mail ein, keine Daten, nichts.
Einfach downloaden, nutzen und wenn du die besten Sponsoringplätze so einfach wie nie finden willst, melde dich kostenlos als Sponsor an und nutze FairSponsor für dein nächstes Sponsoring.
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Quellenverzeichnis
1. Herfurtner, W. (2023). Sponsoring rechtssicher gestalten: Vertrag, Steuer, Haftung. Herfurtner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. https://kanzlei-herfurtner.de/sponsoring/
2. WBS.LEGAL. (o. D.). Sportsponsoring – Bestandteile und Vertragsdetails. WBS.LEGAL. https://www.wbs.legal/sportrecht/sportsponsoring/
3. Backes, B. (o. D.). Sponsoringvertrag für Vereine & Sportler: Expertentipps. owayo Magazin. https://www.owayo.de/magazin/sponsoringvertrag-vereine-sportler-de.htm
4. Brennecke & Partner Rechtsanwälte. (o. D.). Sponsoring im Sport – 1. Teil: Einführung. Brennecke & Partner Rechtsanwälte. https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Sponsoring-im-Sport-1.-Teil-Einfuehrung_110849
5. Hamburger Sportbund / VIBSS. (o. D.). Rechtsgrundlagen beim Sponsoringvertrag. Hamburger Sportbund / VIBSS. https://hsb.vibss.de/vereinsmanagement/marketing/sponsoring/sponsoringvertrag/rechtsgrundlagen-beim-sponsoringvertrag
6. Wiedemann, J. (o. D.). Sponsoringvertrag: Das müsst ihr als Verein beachten. Sponsoren mit Julia Wiedemann. https://juliawiedemann.de/sponsoringvertraege-worauf-sportvereine-achten-sollten/
7. Schröter, D. (2026, Januar). Rechtliche Grenzen für Inhalte beim Sponsoringvertrag. Landessportbund Niedersachsen e. V. (VIBSS). https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/marketing/sponsoring/sponsoringvertrag/rechtliche-grenzen-fuer-inhalte
8. Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz. (2022, Oktober). Umsatzsteuer bei passivem Sponsoring [PDF-Dokument]. https://feuerwehr-rheinlandpfalz.de/wp-content/uploads/2022/10/umsatzsteuer_bei_passivem_sponsoring.pdf